Kampfhundeverbot

Des Menschen bester Freund ist manchmal mehr Freund von Frauchen und Herrchen als derjenige der Nachbarn.
Je dichter die Bevölkerung wird, umso mehr Nachbarn gibt es, die sich ab dem Hund oder der Hund ab ihnen ärgert.
Weil einige Hundehalter ihrer Aufgabe nicht gewachsen waren, tritt ab nächstes Jahr im Kanton Zürich ein Kampfhundeverbot in Kraft. Neben dem Verbot von Kampfhunden tritt die Weiterbildungspflicht für HundehalterInnen in Kraft. Wer einem grossen oder massigen Hund ein Zuhause bieten will der muss Hundekurse besuchen und nachweisen das Er/Sie der Aufgabe gewachsen ist.
Obwohl gegen die Weiterbildungspflicht für HundehalterInnen nichts einzuwenden ist, ist es doch traurig, dass die Hunde ihren Freiraum verlieren.
Die Überbesiedelung macht es unmöglich einen Hund artgerecht zu halten. Leinenzwang und mangelnde Freilauffläche vergällen den Hunden und ihren Menschen die Freude am Dasein.
Das Kampfhundeverbot ist gut gemeint, nur bringt es in der Praxis nichts. Auch aus dem kleinsten Hund lässt sich ein Angstbeisser machen. Selbst Schosshunde werden, wenn sie misshandelt werden, zu Angstbeissern.

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